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Einschulung Wuppertal

Ermittlung der wohnortnächsten Schule

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Ermittlung der wohnortnächsten Schule.

Ihr Kind hat nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen einen Anspruch auf Aufnahme in die zu Ihrer Wohnung nächstgelegene Grundschule der jeweiligen Schulart (Gemeinschaftsgrundschule, Katholische Grundschule, Evangelische Grundschule), im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.

Diese Schulen können Sie mit Hilfe des folgenden Formulars eigenständig ermitteln, in dem Sie Straße und anschließend die Hausnummer Ihrer Wohnanschrift in die entsprechenden Suchfelder eingeben.

Die Wegstrecke wird über den sicheren Schulweg ermittelt, der vom Schulträger festgelegt wurde. Sollte kein Ergebnis bei der Ermittlung Ihrer wohnortnächsten Schule anzeigt werden, nehmen Sie bitte Kontakt mit auf. 

Ermittlung der wohnortnächsten Schule

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